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Duisburger SPD-Abgeordnete: „Die NRW-Landesregierung treibt Städte und Gemeinden in die Verschuldung!“

Durch die Corona-Pandemie brechen im Land die Steuereinnahmen ein. Das schmälert die Finanzmittel, aus denen Duisburg jedes Jahr vom Land finanzielle Zuweisungen erhält.

In der Summe steht dem Land für das sogenannte Gemeindefinanzierungsgesetz 2021, mit dem die Gelder an die Kommunen verteilt werden, rund eine Milliarde Euro weniger aus eigenen Steuereinnahmen zur Verfügung als von den Kommunen ursprünglich geplant.

„Das entspricht genau der Summe, die wir bereits im Mai prognostiziert haben und seitdem einfordern“, erklären die Duisburger SPD-Abgeordneten Rainer Bischoff, Frank Börner, Ralf Jäger und Sarah Philipp. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hatte mit Blick auf die zu erwartenden Einnahmeeinbrüche ein Gutachten bei dem renommierten Finanzprofessor Martin Junkernheinrich in Auftrag gegeben, der exakt die Summe ermittelte, um die die Einnahmen nun niedriger ausfallen.

Doch nach Vorstellung der Landesregierung soll die fehlende Milliarde den Kommunen lediglich als Kredit gewährt werden.

„Die Antwort der Landesregierung auf die Finanzprobleme der Städte und Gemeinden lautet also: Weitere Schulden für unsere Kommunen. Und das bei einer, bedingt durch Altlasten, ohnehin schon vorhandenen Verschuldung von Duisburg Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro“, kritisieren die vier Duisburger Abgeordneten dieses Vorgehen. Das sei „hochgradig ungerecht und unseriös“, da sich das Land für die eigenen Steuerausfälle selbst aus dem Corona-Rettungsschirm bediene. Außerdem gefährde dies Duisburgs Erfolge beim Schuldenabbau und der Konsolidierung des Haushalts.

„Wir fordern die schwarz-gelbe Landesregierung erneut auf, Duisburg unter den Corona-Rettungsschirm zu nehmen und die Altschuldenproblematik endlich ernsthaft anzugehen anstatt NRWs Kommunen immer weiter in die Verschuldung zu treiben.“

Hintergrund:

Über den Kommunalen Finanzausgleich erhalten die Kommunen 23 Prozent am Aufkommen aus den sogenannten Verbundsteuern. Die Verteilung auf die Kommunen richtet sich insbesondere nach der jeweiligen Finanzkraft der 396 Städte und Gemeinden und 31 Kreise und wird über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) jedes Jahr geregelt. Aufgrund der Corona-Krise sinken die Einnahmen aus den Verbundsteuern, weshalb auch der zu verteilende Anteil der Kommunen sinkt.

Für Duisburg bedeutet das laut aktueller Modellrechnung des GFGs eine Zuweisung von rund 726 Mio. Euro.

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