Landesregierung muss Polizeistellen nach Bedarf zuweisen!
Heute wurden vorab erste Planungen für die sogenannte „Belastungsbezogene Kräfteverteilung“ der nordrhein-westfälischen Polizei im kommenden Jahr bekannt. Demnach sollen den Polizeibehörden in zahlreichen Städten und Kreisen im kommenden Jahr weniger neue Polizistinnen und Polizisten als bisher zugewiesen werden.
Hierzu äußern sich Sarah Philipp, Rainer Bischoff, Frank Börner und Ralf Jäger folgendermaßen:
„Die jetzt in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Zahlen stehen in einem scharfen Gegensatz zu den vollmundigen Ankündigungen der Landesregierung, die Polizei und die innere Sicherheit zu stärken. In Duisburg werden im Vergleich zum laufenden Jahr weniger Planstellen vorhanden sein als im laufenden Jahr. Gerade dort, wo eine weitere Stärkung der Polizeipräsenz besonders notwendig ist – im Streifendienst – kommt es zu Kürzungen. Vielmehr sollte sich die Zuweisung von Polizistinnen und Polizisten an dem Bedarf orientieren. Außer Frage steht, dass Großstädte in der Regel einen höheren Bedarf an Polizistinnen und Polizisten haben als der ländliche Raum. Dies sollte der wichtigste Orientierungspunkt bei der Zuweisung der Planstellen sein.
Nachdem die Landesregierung bereits beim Polizeigesetz aufgrund der offenkundigen Verfassungswidrigkeit einzelner Bestimmungen einen teilweisen Rückzieher vornehmen musste, fällt hier das nächste Versprechen der schwarz-gelben Koalition wie ein Kartenhaus in sich zusammen: Zu Lasten unserer Stadt und auch der Polizistinnen und Polizisten, die für unsere Sicherheit im Einsatz sind.“
Hintergrund:
Seit 1996 erfolgte die landesweite Verteilung der Polizisten und Polizistinnen nach der sogenannten „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV)“. Die BKV folgt der Systematik, die Behörden personell zu unterstützen, die am stärksten durch die Verkehrsunfallentwicklung und Kriminalitätsentwicklung belastet sind. Deshalb wird jährlich nach belastungsbezogenen Kriterien (Kriminalitäts- und Verkehrsunfallentwicklung) die Grundlage für das im Nachersatzverfahren zu verteilende Personal festgelegt.