Stärkung der kommunalen Demokratie!
„Heute ist ein guter Tag für die Kommunaldemokratie“, freut sich der Duisburger Abgeordnete Frank Börner, Mitglied im Kommunalausschuss. Der Landtag hat heute abschließend in 3. Lesung das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz mit der nötigen 2/3 Mehrheit der Abgeordneten beschlossen. Damit wird die 1999 abgeschaffte Sperrklausel bei Kommunalwahlen wieder eingeführt und in die NRW-Verfassung aufgenommen. Das heißt: Nur wer mindestens 2,5 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten hat, darf demnach in den Rat einziehen.
Das parlamentarische Vorhaben wurde ausführlich und gründlich beraten, un-ter anderem in einer umfangreichen Anhörung von Sachverständigen. Sowohl der Haupt-, als auch der Kommunalpolitische Ausschuss im Landtag haben dem Gesetzentwurf mit sehr großer Mehrheit mit den Stimmen von SPD, CDU, GRÜNEN und bei Enthaltung der FDP zugestimmt.
Die neue Prozent-Hürde ist notwendig, wenn man bedenkt, dass mancherorts bis zu 13 Parteien, Gruppen oder Einzelpersonen in den Räten sitzen. Der Ver-fassungsgerichtshof in Münster hatte 1999 eine Sperrklausel im Kommunal-wahlrecht verworfen. Die Wiedereinführung ist jedoch aufgrund der gefährde-ten Funktionsfähigkeit der kommunalen Räte und einer handlungsfähigen Demokratie unerlässlich. „Für Duisburg würde diese Änderung bedeuten, dass z. B. die NPD nicht mehr im Rat vertreten wäre. Ich bin mir sicher, dass eine Än-derung der Verfassung zwar ein gewichtiger, aber ein richtiger und wichtiger Schritt ist“, so Börner abschließend.