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Straßenausbaubeiträge abschaffen!

Die Duisburger SPD-Ratsfraktion fordert gemeinsam mit den SPD-Landtagsabgeordneten Benedikt Falszewski, Sarah Philipp und Frank Börner die schwarz-grüne Landesregierung auf, die Straßenausbaubeiträge endlich komplett abzuschaffen.

Entgegen den wiederholten Aussagen von Mitgliedern der Landesregierung werden nicht alle Anliegerinnen und Anlieger von den Beiträgen befreit. Im März 2022 hatte der Landtag Ministerin Scharrenbach mehrheitlich dazu aufgefordert, ein Konzept zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Juni 2022 vorzulegen. Diesem Beschluss ist die Ministerin bis heute nicht nachgekommen.

Weiterhin wird an dem von der schwarz-gelben Vorgängerregierung aufgelegten Förderprogramm zur Erstattung der Beiträge festgehalten. Dieses soll den Kommunen für alle beschlossenen Straßensanierungsvorhaben rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 die Beiträge erstatten. Dieses Vorgehen führt zu großen Ungerechtigkeiten. Anliegerinnen und Anlieger, die von einer Straßensanierung betroffen sind, welche vor diesem Stichtag beschlossen und noch nicht fertiggestellt worden ist, sind weiterhin beitragspflichtig und werden nicht entlastet.


Zudem führt diese bestehende Scheinlösung zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Kommunen. Diese werden zu einem aufwändigen Ermittlungsverfahren zur Festsetzung der Straßenausbaubeiträge gezwungen.

„Es werden weiterhin oft fünfstellige Beiträge erhoben, welche die Anliegerinnen und Anlieger zum Teil in gravierende finanzielle Nöte bringen. Straßenausbaubeiträge sind ungerecht und müssen schnellstmöglich abgeschafft werden“, fordert Bruno Sagurna, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Duisburg.

„Die CDU hat die Menschen in Nordrhein-Westfalen vor der Wahl mit dem Versprechen, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, hinter’s Licht geführt“, erklären Falszewski, Philipp und Börner.

Die SPD-Landtagsfraktion hat hingegen im Landtag, neben der endgültigen Abschaffung, beantragt, dass in der Übergangszeit bis zur endgültigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, zumindest die Stichtagsregelung für das Förderprogramm angepasst wird. Damit sollen auch Maßnahmen förderfähig werden, für die die Beiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt sind.

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